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Erzieherische Maßnahmen

09.12.2008

Das hier finde ich ja fast genauso interessant wie das hier.

Und ich schließe mich Alberto Green (Kommentar Nr. 17) an:

[…] und [habe] gelernt, dass das „Wer austeilt, muss auch einstecken können” in der deutschen Rechtsprechung verankert ist. Das freut mich auch.

Ich finds grundsätzlich zum kotzen, wenn jemand sich selber aufführt wie was-weiß-ich, aber wenn man ihm gegenüber dann mal eine einzelne dezente Kralle blitzen läßt, er heulend zu Mami rennt. Da gibts in meinem Bekanntenkreis auch so ein paar Spezialisten, und mei, regen die mich auf.

„Was du nicht willst, das man dir tut“ usw. ist für mich ein ganz elementarer Grundsatz beim täglichen Miteinander. Und wenn Eltern oder sonstige Erziehungsfiguren verpasst haben, das einem beizubringen, dann find ichs absolut in Ordnung, wenn Gerichte es nachholen. Erziehung sehe ich durchaus auch in ihrem Handlungsauftrag.

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